Zumeist sind Alleinerziehende einer besonders großen finanziellen Belastung ausgesetzt. Deshalb sieht das Steuerrecht für Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag vor. Diesen Betrag können Betroffene über die Steuererklärung oder Steuerklasse II absetzen.
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Rentenniveau wird bis 2034 fallen
Bis zum Jahr 2034 wird sich das Niveau der gesetzlichen Altersrente hierzulande von derzeit 48,2 Prozent auf 46 Prozent reduzieren. Diese Meldung basiert auf dem Rentenversicherungsbericht 2020, der durch das Bundeskabinett beschlossen wurde. Das sogenannte Rentenniveau bezieht sich auf das Verhältnis gesetzlicher Renten zu den Löhnen. Bis zum Jahr 2023 wird das Rentenniveau vermutlich leicht bis auf 51 Prozent ansteigen. Danach werden die Rentenbeiträge kontinuierlich sinken.
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Arbeitgeber zahlt Verwarngelder: Achtung Steuer!
Auf vielen Straßen Deutschlands herrscht über den ganzen Tag hinweg klassischer Stop-and-Go-Verkehr. Doch die Zeit drängt. Viele berufstätige Menschen müssen von einem Termin zum nächsten hetzen. Erschwerend kommt hinzu, dass es häufig an Parkplätzen mangelt. Das ist der Berufsalltag von Paketzustellern und vielen anderen Arbeitnehmern, die regen Kundenverkehr pflegen.
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Steuererklärung rückwirkend einreichen: Wer profitiert davon?
Sind Steuerzahler nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, dürfen sie das Dokument auch noch einige Jahre später einreichen. Häufig zahlt sich die Geduld sogar aus. Schließlich profitieren Steuerzahler bei einer Erstattung durch das Finanzamt auch einem speziellen Zins.
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Geld anlegen: Hilfreiche Tipps und Tricks
Wer sein Geld clever anlegt, wird von diesem Schritt finanziell profitieren. Allerdings müssen die einzelnen Schritte eines guten Investments auch gut durchdacht sein. Der Umgang mit den eigenen Finanzen weist insbesondere Einsteiger schnell in ihre Schranken. Deshalb ist es hilfreich, die Geldanlagen in folgenden Schritten zu planen.
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Neue Steuerschätzung: Licht am Ende des Tunnels
Vizekanzler Olaf Scholz fasst die aktuelle Stimmungslage in Deutschland treffend zusammen. Bei geschlossenen Restaurants und anderen Freizeiteinrichtungen, fehlenden sozialen Kontakten und Negativmeldungen über die Verbreitung des Coronavirus kommt nur selten gute Laune auf. Doch es gibt auch Grund zur Hoffnung. In den Augen des Politikers stehen die Chancen gut, dass Deutschland die Coronakrise gesundheitlich und wirtschaftlich relativ gut überstehen werde.
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Handwerkerrechnung steuerlich absetzen: So funktioniert’s
Führen Handwerker Reparatur- oder Modernisierungsmaßnahmen durch, entstehen schnell hohe Kosten. Entsprechende Ausgaben für Handwerkerleistungen schmälern das persönliche Haushaltsbudget deutlich.
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Steuervorteile für Rentner: Wann lohnt sich ein Schwerbehindertenausweis?
Rentner sind hierzulande ebenfalls zur Steuerzahlung verpflichtet. Doch für ältere Menschen gibt es Mittel und Wege, um die Steuerlast zu reduzieren. Ein Beispiel ist der Schwerbehindertenausweis.
Der Behindertenpauschbetrag hängt vom Behinderungsgrad ab. -

Urteil des Finanzgerichts: Vermieter dürfen Fahrtkosten zu Immobilien abrechnen
Vermieter haben das Recht, Fahrtkosten zu ihren Immobilien steuerlich abzusetzen. Die Art der Abrechnung hängt in erster Linie davon ab, wie häufig die Vermieter die Objekte aufsuchen.

Fahrtkosten zur Immobilie Steuern | Foto:(c) jan3933/pixabay.com Fahrtkosten zu Mietobjekten als Werbungskosten absetzen
Suchen Vermieter die Mietobjekte nur gelegentlich auf, dürfen sie die Fahrtkosten nach den steuerlichen Regeln für Dienstreisen als Werbungskosten absetzen und von Einkünften aus Verpachtung und Vermietung abziehen. Wie Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler erklärt, tritt dieser Fall unter bestimmten Umständen ein. Beispielsweise liegt ein entsprechender Fall vor, falls die Vermieter die Mietobjekte nur einmal pro Monat für eine Kontrolle des Zustands aufsuchen.
Wie oft suchen Vermieter die Immobilien auf?
Vergleichbar mit der Situation eines Arbeitnehmers können die Vermieter an den vermieteten Immobilien aber auch ausnahmsweise eine andere Tätigkeitsstätte nachweisen. Dieser Fall liegt unter anderem dann vor, falls Vermieter die Unterkünfte nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig aufsuchen. Gemäß einem Urteil des Finanzgerichts Köln mit dem Aktenzeichen 1 K 1209/18 liegt ein möglicher Grund vor, falls Vermieter die Objekte regelmäßig aufsuchen, um daran Pflegemaßnahmen oder notwendige Reparaturen durchzuführen.
Im vorliegenden Fall besaß der Kläger mehrere Objekte, die vermietet wurden. Der Kläger schaute regelmäßig an den Immobilien vorbei, um mehrere Arbeiten in Eigenleistung durchzuführen. Diese Fahrten berechnete der Vermieter im Rahmen seiner Steuererklärung die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten in Höhe von 0,42 Euro je Kilometer.
Der Tätigkeitsumfang als ausschlaggebender Faktor
Das Finanzamt sowie das Finanzgericht Köln vertraten jedoch eine andere Meinung. Sie sprachen dem Kläger nur eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer zu. Denn im vorliegenden Fall ging der Kläger mehr als einem Drittel seiner Tätigkeit in diesen Objekten nach. Deshalb konnte dessen Tätigkeit mit der eines Arbeitnehmers verglichen werden. Des Weiteren stellte das Gericht fest, dass die Fahrtkosten zwischen beiden Immobilien sowie damit verbundenen Beschaffungsfahrten mit tatsächlich entstandenen Kosten angesetzt werden dürfen.
Alle wichtigen Informationen schriftlich festhalten
Die genaue Abrechnung der Fahrtkosten hängt vom individuellen Einzelfall ab. Als Nachweis für eine detaillierte Auflistung der Kosten empfiehlt es sich, alle Aktivitäten exakt aufzuzeichnen. Diese Empfehlung spricht Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler aus. Beispielsweise sollten Steuerzahler genau dokumentieren, wann sie welche Immobilie aufgesucht haben. Außerdem sollten sie auf Papier festhalten, welche Beschaffungsfahrten durchgeführt wurden. Weitere Auskünfte beziehen sich auf die Frage, inwiefern die Vermieter zwischen mehreren Objekten pendelten und ob sie auf ihren Fahrten ebenfalls Materialien für Reparaturen oder ähnliches besorgten. Diese Informationen können Betroffene beispielsweise in Fahrtenbüchern festhalten.
Finanzielle Ansprüche von Vermietern
Übrigens dürfen Vermieter alle Aufwendungen steuerlich absetzen, die mit der Betreuung und Pflege der Objekte in Verbindung stehen. Dazu gehören neben Fahrtkosten beispielsweise auch finanzielle Aufwendungen, die für Werbung oder Immobilienanzeigen anfallen. Ein weiterer Anspruch besteht für die Grundsteuer. So haben Eigentümer einer Immobilie die Möglichkeit, die Grundsteuer in voller Höhe steuerlich geltend zu machen. Während Abschreibungskosten auf einen langen Zeitraum als Werbungskosten eingestuft werden können, sind Handwerkerkosten zusätzlich steuerlich absetzbar.
Vermieten Vermieter die Häuser und Wohnungen möbliert, können sie die Kosten für das Mobiliar ebenfalls von der Steuer absetzen. Kümmern sich Vermieter vollständig um die Vermietung, Vermarktung und Verwaltung von Immobilien, dürfen die Dienstleister ebenfalls Bürokosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Foto:(c) jan3933/pixabay.com
>> Der Text ist keien Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<
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Sparerpauschbetrag nutzen: So funktioniert’s!
Das Einkommen wird mit Lohnsteuer verrechnet. Beim Einkauf fällt Mehrwertsteuer an. In eine Geldanlage müssen Privatpersonen ebenfalls Steuern investieren. Dennoch gibt es Wege und Mittel, um Geld zu sparen.
