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  • Jobbedingter Umzug: Finanzamt kann Teil der Maklerkosten zahlen

    Jobbedingter Umzug: Finanzamt kann Teil der Maklerkosten zahlen

    Ein Immobilienmakler erleichtert einerseits die Suche nach einer neuen Bleibe. Andererseits ist dessen Service zumeist mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden. Inwiefern die Maklercourtage im Nachhinein steuerlich absetzbar ist, hängt von der Frage ab, ob die Domizile gemietet oder gekauft wurden.

    Umzugskosten
    Umzugskosten vom Finanzamt erstatten lassen | Foto:(c)congerdesign/pixabay.com

    Wann zahlt das Finanzamt?

    Von der Sichtung von Angeboten über Besichtigungen von Häusern und Wohnungen bis hin zur Preisverhandlung: Eine Immobiliensuche kostet Zeit, Nerven und Verhandlungsgeschick. Zahlreiche Interessenten verlassen sich deshalb auf die Unterstützung von Immobilienmaklern. Dieser Service kostet zwar Geld. Doch wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe erklärt, kann das Finanzamt in bestimmten Fällen ebenfalls an dem Kostenaufwand beteiligt werden.

    Voraussetzungen für eine Kostenerstattung

    Denn wer jobbedingt in eine neue Mietwohnung umzieht und für die Suche einen Immobilienmakler beauftragt, darf die Maklerprovision als Werbungskosten steuerlich absetzen. Als berufsbedingt wird ein Umzug betrachtet, falls die Angestellten an neue Standorte der Unternehmen versetzt werden oder eine neue Stelle in einer anderen Stadt antreten. Sparen die Arbeitnehmer aufgrund des Umzugs mindestens eine Stunde an Fahrzeit ein, wird das Vorhaben als Umzug aus beruflichen Gründen betrachtet. Falls Arbeitnehmer berufsbedingt eine Zweitwohnung am jeweiligen Arbeitsort anmieten, sind die finanziellen Aufwendungen ebenfalls steuerlich absetzbar.

    Kein Anspruch auf Erstattung beim Immobilienkauf

    Bei einer gekauften Immobilie liegt hingegen eine andere Situation vor. In diesem Fall können Steuerzahler die Umzugskosten auch dann nicht gegenüber dem Finanzamt geltend machen, falls der Umzug aus beruflichen Gründen stattgefunden hat. Im Gegensatz zur Anmietung eines Wohnobjekts gilt die Maklercourtage beim Erwerb einer Immobilie zu sogenannten Nebenkosten für die Anschaffung. Diese finanziellen Aufwendungen sind nicht steuerlich absetzbar. Wer jedoch zur Miete eine Immobilie sucht und einen Immobilienmakler mit der Suche beauftragt, entrichtet eine Provision von maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Kaufimmobilien fallen für die Immobilienmakler – abhängig von der Region sowie dem Bundesland – Provisionen in Höhe von drei bis sieben Prozent des Kaufpreises an. Ab Januar 2021 müssen Käufer von Wohnungen oder Häusern übrigens nur noch die Hälfte der Maklercourtage bezahlen.

    Kosten für Umzugsunternehmen sind ebenfalls steuerlich absetzbar

    Wer einen Haus- oder Wohnungswechsel aus privaten Gründen anstrebt, darf sogar noch weitere mit dem Umzug verbundene Kosten steuerlich absetzen. Betroffene Steuerzahler haben die Möglichkeit, die Kosten für beauftragte Umzugsunternehmen als haushaltsnahe Serviceleistung von der Steuer abzusetzen. Andererseits steht es Steuerzahlern frei, durch Handwerker erfolgte Reparaturen in Form von Handwerkerleistungen in der Einkommenssteuererklärung aufzuschlüsseln.

    In welcher Höhe sind die Umzugskosten steuerlich absetzbar?

    Eine steuerliche Absetzung der Umzugskosten ist bis zur Höhe der Beträge möglich, die gemäß Auslandsumzugskostenverordnung oder Bundesumzugskostengesetz als Umzugskostenvergütung maximal ersetzt werden können. Werden höhere Kosten als gesetzlich geregelt geltend gemacht, muss kontrolliert werden, inwiefern nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführungen bestehen. Zu abzugsfähigen Kosten gehören beispielsweise finanzielle Aufwendungen für einen Transport des Umzugsguts, die eigentliche Umzugsreise oder Kosten für die Reise im Rahmen einer Umzugsvorbereitung.

    Eine Mietentschädigung für höchstens sechs Monate können Steuerzahler ebenfalls geltend machen, falls für das neue und alte Wohnobjekt gleichermaßen Miete gezahlt werden muss. Neben Makler- und Besichtigungskosten werden sonstige umzugsbedingte Auslagen wie Telefonanschlussgebühren, Kosten für die Ummeldung oder eine Installation von Geräten berücksichtigt.

    Foto:(c)congerdesign/pixabay.com

    >>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<<

  • Arbeiten in Zeiten der Corona-Krise: Folgt eine neue Homeoffice-Pauschale?

    Arbeiten in Zeiten der Corona-Krise: Folgt eine neue Homeoffice-Pauschale?

    In Zeiten der Coronapandemie arbeiten viele Menschen zu Hause, auch wenn sie kein eigenes Arbeitszimmer besitzen. Können Sie das Homeoffice dennoch steuerlich geltend machen?

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  • Achtung Mahngebühr: Was ist erlaubt, was nicht?

    Achtung Mahngebühr: Was ist erlaubt, was nicht?

    Es gibt viele Gründe, weswegen die Bezahlung einer Rechnung mal versäumt wird. In dieser Situation dauert es zumeist nur wenige Tage, bis die erste Mahnung im Briefkasten landet. Doch wie viel Zeit vergeht eigentlich, bis Verbraucher in Zahlungsverzug geraten? Welche Höhe ist in diesem Fall für Mahngebühren üblich? Für Mahnungen gibt es ganz klare Regeln.

    Mahngebühren
    Wann entstehen Mahngebühren | Foto:(c)kalhh/pixabay.com

    Schuldner müssen in Zahlungsverzug geraten sein

    Mahngebühren dürfen Gläubiger erst in Rechnung stellen, wenn potentielle Schuldner in Zahlungsverzug geraten sind. Dieser Fall tritt allerdings in aller Regel erst ein, wenn Betroffene die erhaltene Rechnung nicht beglichen und der sich anschließenden Mahnung nicht nachgekommen sind. Doch es gibt auch einige Ausnahmen. Beispielsweise geraten Schuldner automatisch in Verzug, wenn vertraglich ein Zahlungstermin festgelegt ist – zum Beispiel bis zum 15. November. Ein weiterer Fall liegt vor, wenn die Zahlungsfrist gesetzlich verankert ist. Diese Situation ist unter anderem bei Mietzahlungen gegeben, die laut Bürgerlichem Gesetzbuch bis zum dritten Werktag eines Monats überwiesen werden müssen.

    Sind Zahlungstermine an spezielle Ereignisse gebunden?

    Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn die Zahlungstermine an bestimmte Ereignisse gebunden sind. Eine klassische Situation bezieht sich auf Bauarbeiten, die häufig ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Abnahme einschließen. Außerdem sind Schuldner automatisch zur Zahlung verpflichtet, wenn seit dem Fälligkeits- und Zugangsdatum der Rechnung mindestens 30 Tage vergangen sind und in der Rechnung ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass ein Verzug spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung eintritt. In all diesen Situationen müssen Schuldner auch ohne eine im Vorfeld versandte Mahnung von einer Mahngebühr ausgehen.

    Bis zu welcher Höhe sind Mahngebühren gestattet?

    Die Höhe der Mahnkosten ist nicht gesetzlich festgelegt. Gläubiger dürfen normalerweise allerdings nur so viel Geld einfordern, wie diesen Kosten durch die Erstellung und Zusendung der Mahnung entstanden sind. Diese Ausgaben beschränken sich in aller Regel auf das Papier und die Portokosten. Für das Personal anfallende Verwaltungskosten dürfen ausdrücklich nicht in Rechnung gestellt werden. Die gleichen Regelungen gelten für Bearbeitungsgebühren, falls Schuldner zu spät zahlen.

    Fragen nach der zulässigen Höhe der Mahnkosten werden jedoch immer wieder diskutiert. Mittlerweile gibt es zahlreiche Urteile, in denen Mahnpauschalen verschiedener Höhen für unzulässig erklärt werden. Einige dieser gerichtlichen Auseinandersetzungen bezogen sich beispielsweise auf Mobilfunkanbieter, die Gebühren von 2,50 bis 9 Euro einforderten. Andere Beispiele sind Anbieter von Strom, die ihrer Kundschaft Mahngebühren von 2,50 bis 5 Euro in Rechnung stellten.

    Eine andere Situation liegt vor, wenn dem Staat oder öffentlich-rechtlichen Institutionen Geld geschuldet wird. In diesem Fall übersteigen die Mahngebühren tatsächlich durch Mahnungen entstandene finanzielle Aufwendungen.

    Andere Konditionen bei Schulden gegenüber dem Staat oder Behörden

    Eine andere Situation besteht, wenn Schuldner gegenüber dem Staat oder einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung zur Zahlung verpflichtet sind. Hier dürfen Mahnkosten höher als tatsächlich durch die Bearbeitung der Mahnung entstandene Aufwendungen sein. Diese Gebühren werden als Säumniszuschläge bezeichnet, die anfallen, falls Steuern, Bußgelder oder Rundfunkbeiträge nicht bis zum Fälligkeitstag beglichen wurden.

    Für diese Zahlungsverpflichtungen ist noch nicht einmal ein Mahnschreiben erforderlich. Die Höhe der Säumniszuschläge auf Bundesebene orientiert sich am Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz. Dementsprechend dürfen sich Mahngebühren auf 0,5 Prozent des Mahnbetrags belaufen, jedoch ein Maximum von 150 Euro nicht überschreiten. Gesonderte Regelungen gelten für Zahlungen, die durch Dienstleister wie Klarna oder Paypal erfolgen.

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    Foto:(c)kalhh/pixabay.com

  • Wie funktioniert Secondhand-Handel?

    Wie funktioniert Secondhand-Handel?

    Ob im Internet oder auf dem Flohmarkt: Mit gebrauchten Waren kann man heute auch sehr viel Geld verdienen. Hierbei ist es geläufig, Gebrauchtwaren vorzugsweise online per Kleinanzeigen oder auf Flohmärkten zu veräußern.

    Secondhand Handel
    Tipps zu Secondhand Handel | Foto:(c) PublicDomainPictures/pixabay.com

    Trotz des Internetbooms entscheiden sich viele Käufer und Verkäufer für den persönlichen Kontakt. Schließlich ist die Vertrauensbasis bei persönlichen Kontakten größer als bei einem Internetkauf.

    Direkter Kontakt fördert die Kaufbereitschaft

    Dazu haben potentielle Käufer bei einem direkten Kontakt die Gelegenheit, die Qualität der Waren zu überprüfen. Bei diesen Kontrollen geht es um weit mehr als die Frage, inwiefern Geräte wie Smartphones tatsächlich funktionieren. Bei Waren wie Parfüm, Schmuck, Dekoartikeln oder Bekleidung wirkt sich ein direkter Umgang mit den Produkten sogar verkaufsfördernd aus. Beim Kauf eines Designerkleides ist die haptische Erfahrung sogar ausschlaggebend. Schließlich ist es vielen Käufern wichtig zu wissen, wie sich die Stoffe anfühlen, wie diese duften oder sich anhören. Bei Produkten wie diesen siegt das Gefühl deutlich über den Verstand.

    Große Zielgruppen via Internet erreichen

    Über einen Flohmarktstand oder gar Handzettel erreichen Verkäufer in aller Regel jedoch nur einen begrenzten Personenkreis. Bei Internetinseraten ist die Zielgruppe wesentlich größer. Die Bandbreite an Internetinseraten ist im World Wide Web mittlerweile sehr umfangreich. Mittlerweile gibt es sogar zahlreiche Online-Secondhandshops, die auf besondere Produkte wie Designer- oder Markenkleidung spezialisiert sind. Damit die Verkaufsobjekte auch tatsächlich neue Besitzer finden, dürfen optisch ansprechende Fotos in den Anzeigen nicht fehlen. Generell gilt: Je besser die Waren in Szene gesetzt werden, desto besser sind die Verkaufsaussichten.

    Waren so detailliert wie möglich beschreiben

    Die Beschreibungen sollten vor allem bei Anzeigen im Internet so umfassend wie möglich sein. Je detaillierter die Produkte beschrieben und Produktdaten vorhanden sind, desto einfacher ist die Suche auf den Verkaufsportalen. Wer auf kleine Schwächen der Produkte hinweist, gibt zu verstehen, beim Verkauf der Artikel tatsächlich nichts zu verbergen. Dadurch entsteht eine Vertrauensbasis, die zugleich die Glaubwürdigkeit erhöht. Ehrlichkeit ist für die Beschreibung der Secondhand-Objekte unerlässlich.

    Deshalb betonen Vertreter der Verbraucherzentrale, dass Mängel keinesfalls verschwiegen werden dürfen. Für technische Geräte ist auch für private Verkäufer eine Gewährleistungspflicht von zwölf Monaten gültig. Die einzige Ausnahme liegt vor, wenn diese Verpflichtung von Anfang an ausgeschlossen ist. Eine ausschlaggebende Rolle spielt außerdem die richtige Wortwahl. So ist es beispielsweise falsch, wenn Anzeigen die Wortwahl “keine Rücknahme, keine Garantie” enthalten. Stattdessen sollte die Redewendung “privater Verkauf, Gewährleistung ausgeschlossen” enthalten sein.

    Tipps zum Verkauf technischer Geräte

    Wer hingegen elektronische Waren wie Spiele, DVDs oder auch Bücher verkaufen möchte, ist bei Re-Sellern wie Rebuy oder Momox an der richtigen Adresse angelangt. Diese Onlineportale informieren schon im Vorfeld darüber, wie viel Geld sie für das Produkt bezahlen würden. Bei diesen Dienstleistern werden die Waren unmittelbar an die Händler übersandt. Diese Verkaufsform bringt allerdings nicht immer erhofft hohe Gewinne. Auch für gut erhaltene Bestseller erhalten Verkäufer häufig nur Centbeträge. Außerdem gibt es auch keine Garantie dafür, letztendlich die Preise zu erhalten, die die Ankaufdienste offeriert haben.

    Reine Verhandlungssache?

    Ein guter Preis für einen gebrauchten Gegenstand ist häufig auch einfach Verhandlungssache. Viele Besitzer können ihre Waren einfach nicht verkaufen, da sie zu hohe Preisvorstellungen haben. Laut Wirtschaftspsychologen ist es übrigens normal, dass viele Menschen den Wert ihres Besitzes höher einschätzen als dessen realen Wert. Deshalb empfiehlt es sich, stets ähnliche Angebote zu vergleichen und sich dann im mittleren Bereich einzuordnen.

    > Der Text ist keine Steuererklärung und ersetzt sie nicht<<

    Foto:(c) PublicDomainPictures/pixabay.com

  • Ausbildungsabbruch von Kindern: Informationspflicht gegenüber Familienkasse

    Ausbildungsabbruch von Kindern: Informationspflicht gegenüber Familienkasse

    Was bedeutet ein Ausbildungsabbruch für das Kindergeld? Eltern haben auch dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn ihre volljährigen Kinder bis zum 25. Lebensjahr eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Brechen die jungen Erwachsenen die Ausbildung allerdings ab, muss die Familienkasse darüber informiert werden. Darauf weist Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler hin.

    Kindergeld Abbruch Ausbildung
    Kindergeld- Was gilt bei Abbruch der Ausbildung | Foto:(c)geralt /pixabay.com

    Kindergeld darf nicht ohne berechtigten Anspruch bezogen werden

    Die Familienkasse ist zur Rückforderung des Kindergelds berechtigt, wenn die Eltern die finanzielle Unterstützung ohne berechtigten Anspruch erhalten haben. Dieser Anspruch durch die Familienkasse besteht auch dann, falls das Kindergeld schon mit anderweitigen Sozialleistungen verrechnet wurde. Darüber hinaus ist die Familienkasse auch nicht berechtigt, einen entsprechenden Erlass einzuräumen. Dieses Urteil fällte kürzlich der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen BFH III R 16/19.

    Ausbildungsabruch- Details zum vorliegenden Rechtsstreit

    Im vorliegenden Streitfall hatte eine Mutter für ihr Kind Kindergeld erhalten. Ihre Tochter unterbrach die eigene Ausbildung, weil sie selbst Mutter geworden ist. Nach der Geburt des Kindes wurde der Ausbildungsvertrag aufgehoben. Anschließend gebar die Tochter ein zweites Kind, wechselte ihren Wohnort und zog von zu Hause aus.

    Ein Versäumnis seitens der Mutter

    Allerdings versäumte es die Mutter der Tochter, die Familienkasse über diese Änderungen zu informieren. Dementsprechend erhielt die Frau auch weiterhin das Kindergeld, das bei der Berechnung der Sozialleistungen der Tochter berücksichtigt wurde. Die Familienkasse forderte das Kindergeld im Nachhinein wieder ein. Diese Forderung erhielt die Mutter, nachdem die Familienkasse bemerkt hatte, dass gar kein Anspruch mehr auf das Kindergeld besteht. Folglich wurde der Mutter ein Erlass zugestellt, da die Betroffene ihre Mitteilungspflicht verletzt hatte.

    Eine andere Situation bei fehlerhaftem Handeln der Familienkasse

    Im Rechtsstreit stimmte der Bundesfinanzhof der Auffassung der Familienkasse zu. Schließlich war die Mutter für die unberechtigte und fehlerhafte Auszahlung des Kindergelds verantwortlich. Ein Erlass der Rückzahlung des Kindergelds sei auch nicht rechtens, da eine nachträgliche Korrektur und Anpassung an die Sozialleistungen nur schwer möglich gewesen wäre.

    Eine andere Situation hätte vorgelegen, falls die Institutionen fehlerhaft gearbeitet hätten oder selbst für die Rückforderung verantwortlich gewesen wären. Eine weitere Voraussetzung wäre gewesen, dass die Eltern ihre Mitwirkungspflicht erfüllt hätten. In dieser Situation wäre ein Erlass aus Billigkeitsgründen eine sinnvolle Maßnahme gewesen. Liegt ein solcher Fall vor, sind Eltern gut beraten, einen entsprechenden Antrag zu stellen und auf den Erlass zu bestehen.

    Nähere Informationen zum Kindergeld

    Kindergeld für ein Kind wird hierzulande stets nur an ein Elternteil ausgezahlt. Falls die Eltern getrennt leben, hat das Elternteil einen Anspruch auf Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Muss der andere Elternteil Unterhalt bezahlen, reduziert sich der Unterhalt um die Hälfte des Kindergelds. Der Anspruch auf Kindergeld besteht ab der Geburt des Kindes.

    Diese Regelung gilt ebenfalls, falls die Kinder im Ausland ansässig sind. Laut Kindschaftsrecht müssen Eltern oder werdende Eltern das Kindergeld entweder bei der Familienkasse oder der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Lebt das Kind nicht mehr zu Hause und leistet nicht wenigstens ein Elternteil den Unterhalts in Höhe des Kindergelds, dürfen Jugendliche das Geld selbst beziehen – mit einem Antrag auf anteilige Auszahlung des Kindergelds.

    Foto:(c)geralt /pixabay.com

    >>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<

  • Tipps von Steuerexperten: Wann ist ein Wechsel der Steuerklasse lohnenswert?

    Tipps von Steuerexperten: Wann ist ein Wechsel der Steuerklasse lohnenswert?

    Eine gemeinsame Besteuerung von Paaren ist in Deutschland üblich. Diese Regelung gilt in erster Linie für eingetragene Partnerschaften oder verheiratete Paare. Nach der Hochzeit erfolgt automatisch ein Übergang in die Steuerklassen IV/IV. Wie eine Vertreterin des Bundes der Steuerzahler betont, entspricht dieser Status in etwa der Lohnsteuerklasse I für Singles.

    Steuerklassenwechsel
    Wann Steuerklasse wechseln | Foto:(c)webandi/pixabay.com

    Ein Steuerklassenwechsel auf Antrag

    Allerdings sind Paare nicht gezwungen, diesen Status beizubehalten. Auf Antrag steht es ihnen frei, die Steuerklasse zu wechseln. Grundsätzlich ist die Richtlinie gültig, dass die Steuerklasse für einen Lohnsteuerabzug als maßgeblicher Faktor gilt. Dementsprechend richtet es sich nach der Steuerklasse, wie viel Geld vom Gehalt als monatlicher Netto Betrag aufs Konto überwiesen wird. Doch je nach der Höhe des Gehalts können die Einkünfte durch die Wahl der idealen Steuerklasse optimal angepasst werden.

    Doch eines ist anzumerken: Letztendlich spielt es für Ehepaare keine große Rolle, welche Steuerklasse ausgewählt wird. Schließlich erfolgt eine exakte Berechnung der Steuer endgültig erst mit der Einkommensteuererklärung. Auf den Steuerbescheid folgt möglicherweise eine Erstattung, falls im Vorfeld zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde. Im Umkehrschluss fordert das Finanzamt hingegen möglicherweise eine Nachzahlung ein. Das bedeutet, dass sich Steuerklassen in erster Linie auf den monatlichen Nettolohn auswirken.

    Wann lohnt sich welche Steuerklassen-Einstufung?

    Eine Kombination der Steuerklassen IV/IV ist empfehlenswert, falls beide Partner in etwa gleich hohe Einkünfte erzielen. Bei einer unterschiedlichen Höhe der Verdienste wird bei dieser Konstellation jedoch zu viel Lohnsteuer berechnet. Verdient ein Partner deutlich mehr Geld als der andere, ist die Steuerklassenkombination III/V empfehlenswert. Bei dieser Einstufung reduziert sich die Steuerlast für den Partner der Klasse III, während die Steuerlast für den Partner der Steuerklasse V deutlich höher als bei Steuerklasse IV ausfällt. Diese Einteilung in die Steuerklassen setzt voraus, dass die Person der Steuerklasse III ungefähr 60 Prozent und die Person der Steuerklasse V rund 40 Prozent des gemeinsam zu versteuernden Einkommens erzielt.

    Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung

    Entspricht dieses Verhältnis nicht der Realität, zahlen Betroffene zu viel oder zu wenig Einkommensteuer. Deshalb müssen betroffene Paare in diesem Fall auch unbedingt eine Steuererklärung abgeben. Als dritte Option kommt die Steuerklasse IV mit Faktor in Betracht. Bei dieser Möglichkeit berechnet das Finanzamt einen Faktor, der sich auf das konkrete Einkommen der jeweiligen Paare bezieht. In diesem Fall bewirkt das Splittingverfahren bereits beim Lohnsteuerabzug eine Steuerminderung. Diese Prozedur ist relativ unkompliziert.

    Ein mehrfacher Wechsel pro Jahr ist möglich

    Seit 2020 besteht übrigens die Möglichkeit, die Steuerklasse bei Bedarf mehrmals pro Jahr zu wechseln. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde ein zweiter Wechsel nur in begründeten Ausnahmefällen anerkannt. Durch diese Regelung sollten bislang Arbeitgeber entlastet werden, da die Wechsel natürlich auch die Lohnbuchhaltung beeinflussen. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten lassen sich neue Steuerklassen allerdings relativ einfach integrieren. Der Vorteil liegt auf der Hand: Durch die flexiblen Wechselmöglichkeiten können neue Steuerklassen unkompliziert veränderten Lebensbedingungen angepasst werden. Dieser Aspekt spielt insbesondere im Umgang mit der Corona-Pandemie eine ausschlaggebende Rolle.

    Steuerklasse beeinflusst Lohnersatzleistungen

    Zahlentechnisch ist es für die Höhe des Kurzarbeitergelds besonders günstig, sich in die Steuerklasse III einzustufen. Dennoch ist es wichtig, entsprechende finanzielle Konsequenzen für den Ehegatten zu berücksichtigen. Bei einer drohenden Arbeitslosigkeit ist ein Wechsel ebenfalls ratsam, weil damit verbundene Leistungen in der Steuerklasse III höher sind.

    Foto:(c)webandi/pixabay.com

    > Der Text ist keine Steuererklärung und ersetzt diese nicht<

  • Schenkungssteuer: Wichtige Daten und Fakten

    Schenkungssteuer: Wichtige Daten und Fakten

    Eine Schenkungssteuer fällt hierzulande unter Umständen an, wenn Beschenkte eine Zahlung ohne speziellen Gegenwert erhalten. Doch es gibt auch einige feste Freibeträge und bestimmte Eckdaten, die beachtet werden müssen. Eine wichtige Grundlage für die Schenkungssteuer ist der Betrag und Zweck der Wertüberlassung.

    Schenkungssteuer
    Schenkungssteuer | Foto:(c)niekverlaan/pixabay.com

    Mögliche Optionen sind ein Vorschuss auf ein später folgendes Erbe oder eine Abfindung. Zudem wirkt sich das verwandtschaftliche Verhältnis zwischen beiden Parteien auf die Schenkungssteuer aus.
    Höhe der Schenkungssteuer

    Prinzipiell existieren identische Steuersätze, die bereits als Basis für die Erbschaftssteuer dienen. Die Steuersätze variieren von sieben bis zu 50 Prozent. Deshalb ist es ratsam, vor der Berechnung der Schenkungssteuer unbedingt auf gültige Freibeträge zu achten. Als Schenkung werden neben Geldwerten ebenfalls Lebensversicherungen, Kunstwerke, Schmuck, Immobilien, Wertpapiere, Wohnungen sowie Ersparnisse betrachtet.

    Diese Übergabeleistungen gehen mit Steuerbelastungen einher. Nahestehende Verwandte gehören der Steuerklasse 1 an und sind mit hohen Freibeträgen sowie geringen Steuersätzen verbunden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Ehepartner in der Lebensgemeinschaft eingetragen sind. Gemäß dieser Festlegung bestehen maximale Freibeträge, so dass Abgaben maximal 30 Prozent erreichen können.

    Schenkungssteuer: Wie hoch sind Freibeträge?

    Abhängig vom individuellen Verwandtschaftsgrad werden alle zehn Jahre Freibeträge von 20.000 bis zu 500.000 Euro berücksichtigt. Das untere Limit bezieht sich auf Schenkungen zwischen Personen, welche gar nicht oder nur entfernt verwandt sind. Bei einem indirekten Familienverhältnis steigen die Beträge schrittweise an. So gibt es für Ehepartner beispielsweise Freibeträge bis höchstens 500.000 Euro unter Berücksichtigung der Schenkungssteuer. Diesbezüglich kennzeichnet der Versorgungsfreibetrag das nach dem Ableben eines Familienangehörigen erhaltene Erbe.

    Es besteht sogar die Möglichkeit, diese Freibeträge als Ergänzung zum Freibetrag der Schenkungssteuer geltend zu machen. Allerdings dürfen in diesem Fall noch keine anderen Versorgungsleistungen berechnet worden sein. Sonderregelungen gelten für Immobilien. Sind die Ehepartner in der Immobilie wohnhaft, können die Objekte auch nach dessen Ableben schenkungs- sowie steuerfrei übernommen werden. Im Vermittlungsfall winkt eine steuerliche Vergünstigung von zehn Prozent des aktuellen Verkehrswerts.

    Wodurch unterscheidet sich die Schenkungssteuer von der Erbschaftssteuer?

    Generell werden Schenkungen zu Lebzeiten vorgenommen. Hierbei sind Intervalle von zehn Jahren sowie damit verbundene Freibeträge gültig. Bei einer Schenkung fallen keine Versorgungsbeiträge an. Deshalb gibt es auch nur eine Option, um eigens genutztes Wohneigentum steuerfrei zu beanspruchen.
    Müssen Schenkungen beim Finanzamt gemeldet werden?

    Erhalten Verbraucher größere Geldbeträge im Rahmen einer Schenkung, verbleiben drei Monate an Zeit, um die Schenkung dem Finanzamt mitzuteilen. Diese Meldung muss von beiden betroffenen Parteien erfolgen. Damit verbundene Angaben beziehen sich ebenfalls auf das Verwandtschaftsverhältnis. Wurde die Schenkung durch das Gericht oder einen Notar beurkundet, müssen Beschenkte die Informationen nicht selbst an das Finanzamt übermitteln.
    Wie können Betroffene die Schenkungssteuer umgehen?

    Beschränkt sich die Schenkung auf den Freibetrag binnen eines Zeitraums von zehn Jahren, entfällt die Steuer. Deshalb dürfen Kinder beispielsweise innerhalb von zehn Jahren 400.000 Euro erhalten, ohne darauf Steuern entrichten zu müssen. Die gleiche Regelung gilt für Wertanlagen. Dieser Kategorie gehören Kunstwerke an, welche im Optimalfall zehn Jahre nach der Schenkung verkauft werden. In dem Fall ist keine Nachzahlung einer Schenkungssteuer erforderlich. Wer die kompletten Freibeträge mehrfach nutzen möchte, sollte von Anfang strategisch denken. Beispielsweise sind entsprechende Freibeträge bei Kindern bis zum 27. Lebensjahr gestaffelt vorhanden. Für Kinder von 21 bis 27 Jahren sind 10.300 Euro, für Kinder bis fünf Jahre Freibeträge von maximal 52.000 Euro gültig.

    Foto:(c)niekverlaan/pixabay.com

    >Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<

  • Reform der Riester-Rente? Union plant Veränderungen

    Reform der Riester-Rente? Union plant Veränderungen

    Einigen Zeitungsberichten zufolge möchte die Unionsfraktion die Riester-Rente noch während dieser Legislaturperiode einer Reform unterziehen. Mit dieser Anpassung wäre ebenfalls ein Wechsel der Bezeichnung verbunden. Wer bereits in die Riester-Rente einzahlt, würde von dieser Reform zusätzlich profitieren.

    Riester Rente
    Riester Rente Veränderungen | Foto:(c) wir_sind_klein/pixabay.com

    Förder-Optionen von 40 Cent je Euro?

    Gemäß Angaben der Bild-Zeitung liegt bereits ein Konzeptpapier der Fraktion vor, demzufolge eine erhöhte Förderquote für Sparer geplant ist. Ab einem Sparbetrag von mindestens 437,50 Euro pro Jahr soll jeder eingesparte Euro mit einer Förderung von 40 Cent verbunden sein. Als förderungsberechtigt gelten alle steuerpflichtigen und dementsprechend auch selbständige Personen. Sparer sollen zukünftig keine Zulagen mehr beantragen müssen. Stattdessen sollen Finanzämter eine etwaige Förderhöhe automatisch überprüfen. Außerdem ist geplant, dass der bisherige Steuervorteil durch die höheren Zulagen ersetzt wird.

    Folgt ein Namenswechsel?

    Im Gegenzug soll die Kapitalgarantie entfallen, um eine vermehrte Anlage in Aktien zu gewährleisten. Bisher mussten Versicherungsgesellschaften bei der Riester-Rente die Möglichkeit einräumen, dass bis zum vereinbarten Rentenbeginn der gesamte Bruttobetrag einschließlich staatlicher Zulagen bestehen bleibt. Die Bezeichnung “Riester-Rente” soll außerdem durch “Zulagen-Rente” ersetzt werden.

    Kritische Stimmen werden laut

    Das Prinzip dieses Rentenkonzepts ist schnell erklärt. Wer Teile des eigenen Einkommens in diese Form der Altersvorsorge investiert, muss weniger Steuern bezahlen oder profitiert von einem staatlichen Zuschuss. Allerdings ist der bürokratische Aufwand für den Erhalt der Riester-Rente recht hoch. An dieser Stelle setzen die Pläne der Union an. Im Gegenzug äußert sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen jedoch sehr kritisch gegenüber diesen Plänen. Nach Aussagen von Verbandschef Klaus Müller profitiere in erster Linie die Versicherungswirtschaft von diesen Anpassungen. Seiner Meinung nach hat die Versicherungsbranche den Plan, das Riester-Konzept mit zusätzlichem Steuergeld wieder aufleben zu lassen, um im Gegenzug effiziente Verträge zu veräußern. Zudem warnt Müller davor, dass die erhöhte Riester-Förderung mit einer geringeren Garantie einhergeht. In den Augen des Verbraucherschutzes wäre es deshalb sinnvoller, ein völlig neues Vorsorgeprodukt zu organisieren. Schließlich sei es in Zeiten der Corona Krise wichtiger denn je, dass jeder Euro richtig angelegt ist.

    Altersvorsorge als wichtiges Thema

    Generell raten Finanzexperten allen Arbeitnehmern an, als Ergänzung zur gesetzlichen Rente eine betriebliche und private Altersvorsorge einzuplanen. Insbesondere die betriebliche Altersvorsorge gewann in jüngster Vergangenheit deutlich an Attraktivität. Wer vorsorgen möchte, muss sich im Vorfeld jedoch gut informieren und genau abwägen, welche Produkte der eigenen Lebenssituation am besten entsprechen. Im Vergleich zur Betriebsrente ist die Riester Rente sehr unkompliziert. Insbesondere für Geringverdiener sowie Versicherte mit Kindern ist die Riesterrente eine lukrative Option. Wird der Plan der Union umgesetzt, würde die Riesterrente auch für Besserverdiener interessant werden.

    Im Zweifelsfall unabhängig beraten lassen

    Im Gegenzug ist die Riester-Police jedoch mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden. Über die komplette Laufzeit hinweg fallen bereits mehrere tausend Euro für Verwaltungs- und Abschlusskosten an. Wer sich für den Abschluss einer beruflichen oder privaten Altersvorsorge entscheidet, muss sich im Vorfeld zwingend über alle notwendigen Details informieren. Eine gute Idee sind hierbei unabhängige Versicherungsberater. Diese Dienstleister berechnen zwar ein Honorar, agieren jedoch unabhängig von Anbietern. Ergänzend beraten Verbraucherzentralen ebenfalls gern. Die Serviceleistungen dieser Anbieter sind zwar günstiger, doch zumeist auch weniger individualisiert.

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  • Immobilienverkauf: Arbeitszimmer und Wohnbereich sind steuerlich vergleichbar

    Immobilienverkauf: Arbeitszimmer und Wohnbereich sind steuerlich vergleichbar

    Möchten Eigentümer eigens genutzte Wohnhäuser oder Eigentumswohnungen veräußern, müssen sie den daraus erzielten Gewinn nicht versteuern. Im Regelfall ist eine Veräußerung eines privat bewohnten Objekts auch einkommenssteuerfrei.

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  • Steuern senken mit Spenden: So funktioniert’s!

    Steuern senken mit Spenden: So funktioniert’s!

    Einen guten Zweck erfüllen und dabei Steuern sparen. Dieses Vorhaben gelingt, wenn sich Spendenwillige an einigen Regeln orientieren. Dabei gilt vor allem eines: Spenden können nur von der Steuer abgesetzt werden, falls diese an eine steuerbegünstigte Organisation ausgezahlt werden. Auf diesen Fakt weist die Bundessteuerberaterkammer ausdrücklich hin.

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