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DEHOGA kämpft für Steuergerechtigkeit

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Besteuerung Imbiss Restaurant
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Wer im Restaurant isst, zahlt in der Regel mehr für sein Essen als bei einem Besuch in einem Imbiss. Das hat nicht nur mit der Qualität des Essens und der Einrichtung zu tun, sondern auch mit der unterschiedlichen Besteuerung der Lokalitäten. Dies soll sich nun nach dem Willen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) ändern.

Im Restaurant, am Imbissstand oder daheim?

Viele Faktoren entscheiden, ob das Essen im Restaurant, am Imbissstand oder mitgenommen und daheim genossen werden soll. Das Essen in einem Restaurant schmeckt in der Regel besser als am Imbissstand und das Ambiente sorgt dafür, dass feierliche Anlässe mit Gästen gerne dort zelebriert werden. An Tagen, an denen die Zeit knapp ist, muss allerdings der schnelle Snack am Imbissstand genügen. Nach einem stressigen Tag gibt es kaum etwas Angenehmeres, als sich das Essen im Restaurant kochen und liefern zu lassen und es nach Haus mitzunehmen, um es gemütlich vor dem Fernseher zu essen.

Eine Frage der Steuern

Doch auch die Geldfrage ist entscheidend bei der Frage, ob das Essen im Restaurant, im Imbiss oder daheim genossen werden soll. Denn da Essen wird je nach Ort des Verzehrs und der Zubereitung ungleich besteuert. Wer sein Essen im Imbiss verzehrt, zahlt indirekt weniger Steuern als jemand, der sein Essen im Restaurant genießt. Das schlägt sich natürlich auf den Kaufpreis der Mahlzeiten nieder. Für die DEHOGA eine Ungerechtigkeit, die geändert werden muss. Seit mehreren Jahren kämpft der Verband der Gaststätten und Hoteliers darum, die Steuersätze auf das Niveau der Steuern von Imbissbetreibern zu senken.

Steuersenkung auf Gaststättengewerbe ausweiten

Bislang konnten sie damit allerdings keinen Erfolg verbuchen. Lediglich bei der Besteuerung von Übernachtungen in Hotels konnte sich der Verband durchsetzen. Im Jahr 2010 wurden sie von bis dahin 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt. Dem Verband reicht das nicht. Die Reduzierung der Besteuerung soll auf das Gaststättengewerbe ausgeweitet werden. Die derzeitige Regelung gehe eindeutig zu Lasten der Gastronomiebetriebe, die eine klassische Ausrichtung haben.

Ländlichem Sterben der Wirtshäuser entgegenwirken

Nur durch eine Reduzierung der Steuern könne die Kultur der Gaststätten gefördert werden, so ein Sprecher des DEHOGA. Vor allem im ländlichen Raum könne eine Senkung der Steuer dem langsamen Sterben der Gaststätten und Wirtshäuser entgegenwirken und eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus ankurbeln. Hinzu kommt die Problematik der stärkeren Abfallproduktion. Besucher von Imbissbuden, die ihr Essen zum Mitnehmen kaufen, sorgen für mehr Müll. Auch das wird durch die niedrigeren Steuersätze gefördert.

Sieben oder 19 Prozent

Bei der kritisierten Steuer handelt es sich um die Umsatzsteuer, die im UStG (Umsatzsteuergesetz) festgelegt ist. Der allgemeine Steuersatz ist derzeit im Paragraph 12 des UStG festgeschrieben und liegt derzeit bei 19 Prozent der Bemessungsgrundlage. Im Jahr 2010 wurde in zahlreichen Zweigen die Umsatzsteuer auf sieben Prozent gesenkt. Darunter ist neben dem Buch- und Zeitungshandel auch der Handel mit Lebensmitteln. So kann es sein, dass auf die Zutaten einer Mahlzeit sieben Prozent Steuern gezahlt werden müssen, wenn sie im Wirtshaus angeliefert werden. Ist das Essen dann auf dem Teller im Restaurant, wird eine Umsatzsteuer von 19 Prozent gezahlt. Werden die Pommes mit Würstchen hingegen schnell im Auto heruntergeschlungen, langt der Fiskus nur mit sieben Prozent zu.

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