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Corona: Steuern können in ersten Ländern gestundet werden

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Das Thema Corona beschäftigt die Welt wie kein anderes, angesichts der gewaltigen Auswirkungen auf das alltägliche Leben ist dies nicht verwunderlich. Gerade auch in der Wirtschaft ist zu spüren, dass Corona weltweit die Leben der Menschen gefährdet, schließlich wurden Fabriken stillgelegt, Sportevents abgesagt und generell viele Arbeiter und Arbeiterinnen auf die Heimarbeit verwiesen.

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Wegen Corona Steuern stunden | Foto:(c) Capri23auto/pixabay.com

Coronavirus mit Auswirkungen auf die Wirtschaft

Damit aber nicht genug: denn vielen Unternehmen und auch Selbständigen drohen die Verluste von Aufträgen beziehungsweise sind solche schon eingetreten. Auch in der Politik wurde natürlich erkannt, dass der Wirtschaft weltweit große Schäden drohen, insbesondere sind auch deutsche Unternehmen hiervon betroffen.

Um Corona nicht nur in seiner Ausbreitung, sondern auch in seinen übrigen Auswirkungen auf die Wirtschaft einzudämmen, werden diverse Möglichkeiten abgewogen. In den USA beispielsweise sollen alle US-Bürger eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 US-Dollar erhalten, um die Krise zumindest ein Stück weit überbrücken zu können.

Viele Unternehmen schon von Krise betroffen

In Deutschland werden ebenfalls mehrere Möglichkeiten erwogen, unter anderem wird eine Steuerstundung in Aussicht gestellt. Ein solcher Vorschlag wurde von mehreren Stellen unterbreitet, eine Umsetzung könnte zumindest kurzfristig dafür sorgen, dass sich Unternehmen über Wasser halten können.

Eine entsprechende Regelung würde für Betroffene bedeuten, dass diese ihre eigentlich fälligen Steuerzahlungen für einen gewissen Zeitraum zurückstellen können, mithin nicht innerhalb der üblichen Fälligkeit begleichen müssen. Somit können die Steuerzahlungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und damit für eine temporäre Entlastung sorgen.

Wie erfolgreich die Möglichkeit der Stundung von Steuern eingesetzt werden kann, um Unternehmen und Selbständige vor einer Insolvenz zu bewahren, bleibt abzuwarten. Zum einen könnte eine lang anhaltende Coronakrise eine kurzfristige Hilfe ineffektiv machen, zum anderen dürfte die Steuer nur für einen kürzeren Zeitraum gestundet werden.

Steuerstundung als mögliche Lösung

Letztendlich wird die Steuer aber dennoch fällig, sodass Unternehmen zwischen Stundung und Fälligkeit der Zahlung schon insolvent werden könnten. Auch denkbar ist, dass zwar eine vorübergehende Hilfe durch die Stundung erfolgt, die Steuer bei Fälligkeit aber die finanzielle Lage des Unternehmens bzw. Selbständigen deutlich negativ verändert und eine Insolvenz nur aufgeschoben ist.

In Bayern können Unternehmen, Private und Selbständige bereits einen Antrag auf Steuerstundung stellen, dort wird bis zum Ende dieses Jahres eine Stundung der fälligen Steuern ermöglicht, die greift, wenn wegen der Coronakrise finanzielle Engpässe eintreten. Dies erfolgt dabei zinsfrei, sodass die Betroffenen zumindest kurzfristig nicht durch eine Steuerlast negativ beeinträchtigt werden.

Ferner werden Fristverlängerungen für die Abgabe von Steuererklärungen in Aussicht gestellt, um so eine weitere Erleichterung zu erreichen. Die Regelung in Bayern gilt als Vorbote für eine bundesweite Regelung gleicher Art, nach der auch in anderen Bundesländern eine Steuerstundung ermöglicht werden soll.

Auch in Italien werden Steuern gestundet

Bayern und womöglich Deutschland setzt damit auf eine Lösung, die auch schon in Italien umgesetzt wird. Dort können Unternehmen und Selbständige eine Stundung ihrer eigentlich fälligen Steuerzahlungen erreichen, um sich kurzfristig zu entlasten und gegebenenfalls finanzielle Freiräume zu schaffen.

Maßnahmen dieser Art dürften auch in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern im Zuge der Coronapandemie folgen, insbesondere, wenn sich die ersten positiven Effekte zeigen sollten. Dass den Staaten aber generell daran gelegen ist, die Wirtschaft in Gang zu halten und etwaige Insolvenzen zu vermeiden, liegt auf der Hand.

Foto:(c) Capri23auto/pixabay.com

Der Text ist keine steuerliche Beratung und ersetzt diese nicht.

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