Eine Sekunde der Unachtsamkeit genügt und schon ist es geschehen: Kleine Fehler schleichen sich in die Steuererklärung ein. Doch auch kleine Fehler haben zum Teil verheerende Folgen. Durchschnittlich erhalten Deutsche nach Abgabe ihrer Steuererklärung mehr als 1.000 Euro zurück. Um von einer möglichst hohen Rückerstattung zu profitieren, ist es wichtig, ein fehlerfreies Dokument abzugeben. Deshalb ist es wichtig, nachfolgende Fehler zwingend zu vermeiden.
Kategorie: Steuererklärung
Praktische Tipps und Anleitungen für die Steuererklärung. Fristen, Formulare und Strategien – so holen Sie das Maximum aus Ihrer Steuererklärung heraus.
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Vereinfachte Steuererklärung für Rentner geplant
Das Jahr 2022 bietet zwar keine großen Steuererleichterungen. Doch auf eine Verbesserung erwartet Rentner. Für Ruheständler plant die Finanzverwaltung ein neues Angebot.
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Pendlerpauschale: Wichtige Daten und Fakten im Überblick
Parteien wie die Union drängen auf eine erhöhte Steuerpauschale für Pendler. Diese Maßnahme sei nach Aussagen der Politiker als Ausgleich für den steigenden CO2-Preis erforderlich, der Kraftstoffpreise massiv in die Höhe treiben dürfte. Doch erhöht sich der Benzinpreis um zehn Cent, müsste sich die Pendlerpauschale ebenfalls um einen Cent erhöhen. Deshalb stellt sich die Frage, für wen die Pendlerpauschale überhaupt gültig ist.

Pendlerpauschale | Foto:(c) Pexels/ pixabay.com Gültigkeitsbereich der Pendlerpauschale
All die Berufstätigen profitieren von der Pendlerpauschale, die regelmäßig ihren Arbeitsweg zurücklegen. Hierbei ist es unerheblich, ob sie die Strecke mit dem Auto, der Bahn, dem Fahrrad, E-Scooter oder zu Fuß bewältigen. Die einzige Ausnahme ist das Flugzeug. Weil die Pendlerpauschale in der Steuererklärung den Werbungskosten angehört, ist deren Einbeziehung nur förderlich, falls die Aufwendungen für den Job die 1.000-Euro-Grenze übersteigen. Diesen Betrag akzeptiert das Finanzamt generell pauschal, ohne hierfür spezielle Angaben machen zu müssen.
Aktuelle Höhe der Pauschale
Der offiziell als Entfernungspauschale genannte Betrag wurde erst in diesem Jahr erhöht. Bis dahin war es üblich, je Arbeitstag pro Kilometer der einfachen Wegstrecke jeweils pauschal 30 Cent anzusetzen. Doch seit Anfang 2021 sind die Pauschalbeträge gestaffelt. Für die ersten 20 Kilometer fallen weiterhin die jeweils 30 Cent an. Ab dem 21. Kilometer dürfen Steuerzahler 35 Cent je Kilometer ansetzen. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Pauschale ab dem 21. Kilometer erneut angepasst – auf 38 Cent je Entfernungskilometer.
Was sollen Steuerzahler absetzen?
Generell fällt die Pendlerpauschale je vollem Kilometer nur für die einfache Wegstrecke an. In aller Regel ist die kürzeste Strecke von Belang. Es sei denn, Betroffene können nachweisen, dass ein anderer Weg schneller gewesen ist. Der Fiskus berechnet die Pendlerpauschale für die Tage, an denen die Arbeitsstelle auch tatsächlich aufgesucht wurde. Dieser Anteil beläuft sich bei einer klassischen 5-Tage-Woche auf 220 bis 230 Fahrten pro Jahr. Bei einer 6-Tage-Woche erhöht sich der Anteil auf bis zu 280 Fahrten. Die Höchstgrenze je Kalenderjahr ist bei 4.500 Euro erreicht. Sind die Kosten allerdings wesentlich höher, sollten Autofahrer ein Fahrtenbuch führen. Bahnfahrern ist es gestattet, ihr Jahresabo hingegen vollständig abzusetzen.
Homeoffice vs. Pendlerpauschale
Bedingt durch die Corona-Pandemie, führte der Staat die neue Homeoffice-Pauschale ein. Diese Pauschale beträgt fünf Euro pro Tag und gilt damit für ein Maximum von 600 Euro je Jahr. Wer die Homeoffice-Pauschale nutzt, kann jedoch für den gleichen Zeitraum nicht zugleich die Pendlerpauschale berechnen. Denn entweder gehen Berufstätige ihrer Arbeit zu Hause oder auf dem Arbeitsweg nach.
Reisekosten vs. Pendlerpauschale
Sind Betroffene an unterschiedlichen Orten beruflich tätig, wird die Pendlerpauschale jeweils für die erste Tätigkeitsstätte berechnet. Letztendlich legt jedoch der Arbeitgeber fest, welche Tätigkeitsstätte in der Steuererklärung erwähnt wird. Für Fahrten zu anderen Arbeitsorten steht es Steuerzahlern jedoch frei, die jeweiligen Hin- und Rückfahrten als Dienstreise abzurechnen. Hierfür gilt für Autofahrten ein Pauschalbetrag von 30 Cent pro Kilometer. Wer zusätzlich länger als acht Stunden von zu Hause abwesend ist, profitiert zusätzlich von einer Verpflegungspauschale.
>> Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt diese nicht<<
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Steuerfallen: Diese Fehler kosten bei der Steuererklärung bares Geld
Aufgrund der Corona-Pandemie gelten für die Steuer zum Teil neue Regelungen. Umso wichtiger ist es, dass Steuerzahler bestimmte Fallen vermeiden. Wer bei der Abgabe der Steuererklärung kein Geld verschenken möchte, sollte deshalb verschiedene Tipps beherzigen. Möchten Steuerzahler die Chancen auf eine hohe Rückerstattung erhöhen, sollten Betroffene insbesondere teure Fehler in der Steuererklärung zu vermeiden.

Achtsamkeit bei der Steuererklärung ist Geld wert | Foto:(c) blickpixe/pixabay.com Erster Fehler: Fehlende Nachweise
Steuerzahler sind zwar nicht mehr verpflichtet, Belege im Zuge der Steuererklärung einzureichen. Doch wer überhaupt keine Rechnungen oder Quittungen aufhebt, verliert möglicherweise den Überblick. Das Risiko ist hoch, dass größere Ausgaben vergessen werden. Möglicherweise fehlen schlichtweg die exakten steuerlich absetzbaren Beträge. Erschwerend kommt hinzu, dass Finanzämter bei Bedarf die Nachweise auch noch zu einem späteren Zeitpunkt einfordern dürfen. Deshalb empfiehlt es sich, alle Belege und Quittungen über das Jahr hinweg zu sammeln und ordentlich aufzubewahren. Apropos Ordnung: Beim Eintragen der Posten in der Steuererklärung ist besondere Vorsicht gefragt. Sind Ausgaben nicht an der richtigen Stelle des Dokuments eingetragen, streichen Beamte die Posten einfach heraus. Deshalb ist es wichtig, sich genügend Zeit zum Eintragen der Ausgaben zu nehmen.
Zweiter Fehler: Angabe der falschen Bankverbindung
Zahlendreher kosten bei Abgabe der Steuererklärung bares Geld. Hierbei gilt, die Zahlenkombination lieber einmal zu viel als zu wenig zu überprüfen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Bank- und Kontoverbindung deshalb auf Genauigkeit überprüfen. Sind die Angaben nicht korrekt, kommt das vom Finanzamt erstattete Geld möglicherweise zu spät – oder gar nicht.
Dritter Fehler: Corona-Sonderregeln ignorieren
In Zeiten der Corona-Pandemie gelten besondere Regeln, die den Umgang mit Steuern vereinfachen. Doch natürlich ist es wichtig, diese Regelungen richtig einzusetzen. Gilt ein häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Ausübung, dürfen entsprechende finanzielle Aufwendungen auch unbeschränkt abgezogen werden. Jedoch müssen Steuerzahler die Voraussetzung erfüllen, dass zu Hause oder im Unternehmen ausgeführte Tätigkeiten von gleicher Qualität sind. Diese Bedingung ist allerdings schon erfüllt, wenn die berufliche Tätigkeit einfach ins häusliche Arbeitszimmer verlagert wird. Somit sind die Kosten in voller Höhe abzugsfähig.
Vierter Fehler: Nebenkosten ignorieren
Ob Mieter oder Immobilieneigentümer: All diese Personengruppen sind berechtigt, haushaltsnahe Serviceleistungen wie die Hausreinigung, Wartung von Heizung und Aufzug sowie Kosten für die Gartenpflege steuerlich abzusetzen. Die gleiche Regelung trifft auf Handwerkerkosten zu.
Fünfter Fehler: In bar bezahlte Rechnungen
Rechnungen für die Reinigungskraft, einen Gärtner oder den Babysitter können Steuerzahler nur dann ordnungsgemäß absetzen, wenn die Rechnungen per Überweisung bezahlt wurden. Schließlich ist eine Rechnung oder ein Überweisungsträger erforderlich, um von allen steuerlichen Vorteilen für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerservices zu profitieren. Erfolgt die Zahlung in bar, mangelt es an Nachweisen.
Sechster Fehler: Außergewöhnliche Belastungen nicht aufführen
Zahlreiche Steuerzahler gehen davon aus, mit Angaben über finanzielle Aufwendungen für Osteopathie, Zahnoperationen oder Kosten für die Brille generell nicht die zumutbare Belastungsgrenze zu erreichen. Bislang galten für diese Ausgaben auch relativ hohe Grenzen, die von der Einkommenshöhe abhängig sind. Allerdings überprüft diese Regelung derzeit das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1936/17. Insbesondere während des laufenden Verfahrens sind Steuerzahler gut beraten, jeden noch so kleinen Anteil der außergewöhnlichen Belastungen in die Steuererklärung einzutragen. Berücksichtigt das Finanzamt die finanziellen Belastungen nicht und ist kein Vorläufigkeitsvermerk vorhanden, sollten Betroffene Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Hierbei ist es legitim, auf das vor dem Bundesverfassungsgericht laufende Verfahren hinzuweisen und ein ruhendes Verfahren zu beantragen.
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Abgabe der Steuererklärung: Sonderregelungen für 2021
Die Abgabe der Steuererklärung ist eine leidige Aufgabe, derer sich Millionen an Steuerzahlern hierzulande nicht entziehen können. Für viele Deutsche ist die Abgabe der Erklärung verpflichtend, für andere ist der Schritt besonders lohnenswert. Doch ob verpflichtend oder wohlwollend mit der Hoffnung auf eine Rückzahlung: In beiden Fällen müssen sich Steuerzahler an bestimmten Fristen orientieren.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Müssen Steuerzahler verpflichtend eine Steuererklärung abgeben, ist von einer Pflichtveranlagung die Rede. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, falls Arbeitnehmer zusätzliche Einkünfte von über 410 Euro neben dem Arbeitslohn verdienen oder Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kranken-, Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro betragen. Zudem liegt eine Pflichtveranlagung vor, falls entsprechende Personen steuerpflichtige Einkünfte besitzen, die bislang noch nicht versteuert wurden. Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung liegt ebenfalls vor, falls die Personen verheiratet und mit dem Partner zusammenveranlagt sind. Dazu gehört die Voraussetzung, dass beide Eheleute die Steuerklassen 4 sowie 3 und 5 miteinander kombinieren. Werden die Personen in Steuerklasse 6 besteuert oder wurde ihnen eine Lohnsteuerermäßigung bewilligt, ist eine Steuererklärung ebenfalls zwingend notwendig.
In allen anderen Fällen liegt im Regelfall keine Pflichtversicherung vor. Diesen Personengruppen steht es frei, das Dokument dennoch freiwillig einzureichen.
Pflichten zur Abgabe der Steuererklärung
Galten für die vergangenen Jahre Abgabefristen bis zum 31. Mai bzw. 31. Juli des Folgejahres, ist für das Steuerjahr 2020 ein anderes Datum gültig. Aufgrund der Corona-Pandemie verlängerte die Bundesregierung die Abgabefrist um weitere drei Monate. Die Deadline verlängert sich hierzulande dementsprechend auf den 1. November. Fällt das Datum auf einen Feiertag, ist der 2. November der Stichtag. Wer sich bei der Erstellung von der Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, profitiert von einer sich automatisch um sieben Monate verlängernden Frist.
Mit einem Steuerberater verlängert sich die Frist dementsprechend auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Das heißt in diesem Fall, dass eigentlich der 28. Februar 2022 als neue Frist gilt. Durch eine Verlängerung um weitere drei Monate verlängert sich die Abgabefrist allerdings auf den 31. Mai 2022. Diese Ausnahme bezieht sich übrigens auch auf die Steuererklärung 2019. Dieses Dokument darf sogar sechs Monate später eingereicht werden, da Steuerberater aufgrund der erhöhten Mehrarbeit durch die Corona-Pandemie deutlich überlastet sind. Dementsprechend endet die Frist am 31. August 2021.
Andere Fristen bei einer freiwilligen Abgabe der Steuererklärung
Wer die Steuererklärung freiwillig abgeben möchte, hat einen Zeitrahmen von bis zu vier Monaten. Das bedeutet beispielsweise, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2019 am 31. Dezember 2023 und der Steuererklärung 2020 am 31. Dezember 2024 abläuft.
Wann wird eine Fristverlängerung gewährt?
Wer das Dokument aus einem triftigen Grund nicht abgeben kann, sollte beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Mögliche Gründe sind ein Auslandsaufenthalt, eine längere Erkrankung oder ein Umzug. Die Antragstellung für eine Fristverlängerung erfolgt schriftlich. Zudem ist es wichtig, den Antrag zu begründen sowie einen neuen Termin vorzuschlagen. Nach Möglichkeit sollten Steuerzahler um Rücksendung einer Bestätigung bitten.
Wann fordern Finanzämter zur Abgabe auf?
Gelegentlich fordert das Finanzamt ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Beispielsweise wird das Amt aktiv, falls eine sogenannte Kontrollmitteilung über Einkünfte vorliegt. Dieser Kategorie gehören beispielsweise Schenkungen, ein Erbe oder eine Kapitalanlage an.
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Post vom Finanzamt: Worauf Rentner achten sollten
Es ist nicht ausgeschlossen, dass Rentner unerwartet Post vom Finanzamt erhalten. In diesen Anschreiben fordert das Amt zur Abgabe der Steuererklärung auf. An dieser Stelle sollten Rentenbezieher bedenken, das Anschreiben keinesfalls zu ignorieren.
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Steuererklärung 2020: Worauf achten?
Freibeträge und Pflichten in der Übersicht
Das Jahr 2020 ist Vergangenheit. Nun sind Steuerzahler dazu aufgefordert, ihre Steuererklärung für das Jahr abzugeben. Die Zeit drängt noch nicht, da die Frist für die Abgabe erst am 31. Juli abläuft – insbesondere für all die Steuerzahler, die zur Abgabe des Dokuments verpflichtet sind.
Einkommenssteuererklärung nach Erhalt von Kurzarbeitergeld
Weil die Frist auf ein Wochenende fällt, ist der offizielle Abgabetermin der 2. August 2021. Wer die Einkommenssteuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater erstellen lässt, hat bis Ende Februar 2022 Zeit. Da zahlreiche Arbeitnehmer 2020 aufgrund der Coronapandemie Kurzarbeitergeld bezogen haben, sind hierzulande auch mehr Deutsche zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Hat ein Arbeitnehmer in dem Jahr über 410 Euro an Lohnersatzleistungen erhalten, ist die Abgabe der Erklärung verpflichtend. Typische Lohnersatzleistungen sind neben dem Kurzarbeitergeld ebenfalls Arbeitslosen- sowie Elterngeld.
Angepasste Freibeträge
Der steuerliche Grundfreibetrag hat sich 2020 von 9.168 Euro auf 9.408 Euro erhöht. Das heißt mit anderen Worten, dass bis zu einem Bruttoeinkommen von 9.408 Euro keine Steuern berechnet werden. Zudem erhöhte sich der Kinderfreibetrag um 192 Euro. Diese Summe beträgt bei gleichbleibendem Betreuungsfreibetrag genau 7.812 Euro je Kind für 2020 bzw. 7.620 Euro für das Vorjahr 2019. Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im eigenen Zuhause erhalten für 2020 einen steuerlichen Entlastungsbetrag von 4.008 Euro, der im Vorfeld 1.908 Euro betrug. Dieser Entlastungsbetrag erhöht sich pro weiteres Kind um 4.008 Euro.
Regelungen zum Kurzarbeitergeld
Wer im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld bezogen hat, muss auf diese Beträge keine Abgaben bezahlen. Da Kurzarbeitergeld jedoch an den sogenannten Progressionsvorbehalt gekoppelt ist, wirkt sich dessen Höhe auf den Steuersatz für alle übrigen Einkünfte aus. Nach Aussagen von Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler führt diese Kombination allerdings zumeist zu einer Steuererstattung, weil für den Arbeitslohn häufig zu viel Lohnsteuer abgezogen wird. In einigen Fällen dürfen Steuerzahler sogar auf eine Steuernachzahlung hoffen. Dieser Fall liegt beispielsweise vor, falls Berufstätige weniger Wochenstunden gearbeitet haben und der Lohn deshalb durch das Kurzarbeitergeld erhöht wurde. In diesem Fall sollten Steuerzahler aus Sicherheitsgründen etwas Geld für eine Steuernachzahlung ansparen.
Details zur Homeoffice-Pauschale
Tausende an Arbeitnehmern mussten ihren Arbeitsplatz aufgrund der Coronapandemie in die heimischen vier Wände verlagern. Deshalb können sie bei der Steuererklärung für 2020 nunmehr die sogenannte Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen. In diesem Rahmen dürfen sie pro Arbeitstag im häuslichen Umfeld eine Summe von fünf Euro als Werbungskosten beantragen. Das Maximum beläuft sich jedoch auf 600 Euro pro Jahr. Die Homeoffice-Pauschale wird allerdings nicht zusätzlich zum Pauschalbetrag für Werbungskosten berechnet. Deshalb profitieren vor allem die Steuerzahler von der Homeoffice-Pauschale, deren Werbungskosten eine Summe von 1.000 Euro übersteigt. Stattdessen entfällt für Arbeitstage im Homeoffice allerdings die Pendlerpauschale, weil keine Fahrten zur Arbeitsstätte entstehen.
Höhere Pauschalen
Seit März 2020 dürfen Steuerzahler eine erhöhte Umzugskostenpauschale beantragen. Diese Pauschale erhöht sich bei Singles von 811 auf 820 Euro sowie bei Alleinerziehenden und Verheirateten von 1.622 auf 1.639 Euro. Außerdem haben sich Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen erhöht. Wer über acht Stunden pro Tag aus dienstlichen Gründen unterwegs gewesen ist, darf nunmehr 14 Euro anstatt 12 Euro pro Tag berechnen. Dauerte eine Dienstreise an einem Tag mindestens 24 Stunden an, wurde die Pauschalsumme von 24 auf 28 Euro angepasst. Ergänzend wurde 2020 eine Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer eingeführt. Deshalb haben Vertreter dieser Berufsgruppe nunmehr die Möglichkeit, für An- und Abreisetage sowie Übernachtungen im Lkw jeweils acht Euro pro Tag als Werbungskosten anzusetzen.
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Nach Aus für “ElsterFormular”: Alternativen im Überblick
Bislang hatten Steuerzahler die Wahl, sich für die Erstellung der jährlichen Steuererklärung zwischen dem “ElsterFormular” und “Mein Elster” zu entscheiden. Beide Programme waren hilfreich, die Einkommensteuererklärung elektronisch vorzunehmen.
Allerdings funktionierten beide Systeme grundsätzlich verschieden. Während bei “Mein Elster” alle Erklärungen online erledigt werden konnten, erfolgte eine Bearbeitung über das “ElsterFormular” weitgehend offline. Doch nunmehr wurde das ElsterFormular komplett abgeschafft.
Konsequenzen der Abschaffung des ElsterFormulars
Weil das “ElsterFormular” inzwischen nicht mehr verfügbar ist, bedeutet diese Umstellung, dass die Steuererklärung für 2020 mit einem anderen Programm erledigt werden muss. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss das Dokument bis zum 31. Juli 2021 einreichen.
Weshalb wurde das “ElsterFormular” abgeschafft?
Bereits vor einigen Jahren wurde das Aus der Software beschlossen, um den Verwaltungsaufwand für Mitarbeiter des Finanzamts auf ein Minimum zu reduzieren. Je mehr Steuerzahler ihre Erklärungen online vornehmen und auf diesem Wege übermitteln, desto geringer ist der Aufwand für die Finanzämter. Für die Zukunft wird sogar ein System angestrebt, mit dem die Steuererklärungen komplett automatisch kontrolliert werden. In diesem Fall würde die Überprüfung durch Sachbearbeiter entfallen.
Das “ElsterFormular” wurde als klassische Eins-zu-Eins-Übersetzung der Papiervordrucke für den PC genutzt. Steuerzahler waren berechtigt, die Formulare herunterzuladen und dann offline auszufüllen. Daraufhin konnten Steuerzahler die Dokumente online ans Finanzamt übersenden, damit die Steuererklärung als tatsächlich abgegeben eingestuft werden konnte. Zudem waren Steuerzahler allerdings verpflichtet, eine komprimierte Ausführung des Dokuments auszudrucken, zu unterzeichnen und dann analog via Post an das zuständige Finanzamt weiterzuleiten.
Zwei Funktionen der komprimierten Steuererklärung
Die komprimierte Fassung der Jahressteuererklärung übernahm zwei Funktionen. Einerseits trugen Steuerzahler ihre rechtsverbindliche Unterschrift ein. Andererseits erhielten die Mitarbeiter des Finanzamts über die Telenummer den Schlüssel, mit dem die Daten für eine Bearbeitung aufgerufen werden konnten.
Alternativen zum ElsterFormular
Als Ersatz zum “ElsterFormular” können Steuerzahler nach wie vor das “Mein Elster”-Dokument nutzen. Mit diesem Formular geben Betroffene die Steuererklärung authentifiziert mithilfe eines elektronischen Zertifikats ab. Dieses Zertifikat nutzt das Finanzamt als Identitätsnachweis. Diesen Nachweis erhalten Online-Nutzer automatisch, wenn sie sich unter “Mein Elster” registrieren. Mit diesem Formular ist es nicht mehr nötig und auch nicht mehr möglich, alle notwendigen Unterlagen auszudrucken und zu unterschreiben. Eine Alternative zum Log-in mit einem Zertifikat ist eine Anmeldung via Personalausweis und einem sechsstelligen PIN, falls der Ausweis eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion besitzt.
Vorteile von “Mein Elster”
Über “Mein Elster” ist es nicht nur möglich, die Steuererklärung abzugeben. Zugleich ist dieses Dokument dafür geeignet, um Vorauszahlungen anzupassen, Fristen zu verlängern oder Einspruch gegen den Steuerbescheid zu erheben. Eine Abgabe der Steuererklärung über “Mein Elster” ist vor allem dann eine gute Wahl, wenn die Steuerfälle nicht zu kompliziert sind. Wer mehr Unterstützung für die Erstellung der Steuererklärung benötigt, kann sich ebenfalls für kostenpflichtige helfende Steuerprogramme entscheiden. Diese Tools sind dafür geeignet, um ihre Nutzer schrittweise über Fragen durch die Erklärung zu führen. Zugleich geben die Programme eine wichtige Hilfestellung zu der Frage, welche Positionen Einsparpotential bieten könnten.
Alternative Steuerprogramme
Letztmals nahm die Stiftung Warentest im Jahr 2019 die Steuerprogramme unter die Lupe. Besonders gute Bewertungen erhielten die Programme von Buhl Data. Als besonders empfehlenswert stufte die Stiftung Warentest das Download Programm “Wiso Steuersparbuch” sowie die Browseranwendung “Wiso Steuerweb” ein. Das wesentlich günstigere “Tax” erhielt ebenfalls eine gute Empfehlung.
Online-Portale
Auch die direkte Hilfe eines Steuerberaters kann weiterhin eine Option sein,um seine Steuererklärung zu erstellen. Gerade, wenn man neben den Einkünften aus selbstständiger oder nichtselbsständiger Arbeit z.B. noch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hat. Hier kann es schnell unübersichtlich werden. Online-Seiten, die Steuerberater listen,können bei der Suche helfen. Ein Portal ist z.B. SteuerberaterScout. Man gibt kostenlos seine Anfrage ein und diese wird an Steuerberater in der Nähe geschickt. Diese können dann direkt Kontakt aufnehmen.
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Steuererklärung rückwirkend einreichen: Wer profitiert davon?
Sind Steuerzahler nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, dürfen sie das Dokument auch noch einige Jahre später einreichen. Häufig zahlt sich die Geduld sogar aus. Schließlich profitieren Steuerzahler bei einer Erstattung durch das Finanzamt auch einem speziellen Zins.
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Wann lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse?
Die Steuerklasse ist dafür ausschlaggebend, wie hoch die Steuerlast für eine bestimmte Person ist. Ob im Job oder bei der Steuererklärung – früher oder später muss sich jeder Steuerzahler mit der Wahl einer geeigneten Steuerklasse auseinandersetzen. Die Steuerklasse bzw. Lohnsteuerklasse ordnet alle nicht selbstständigen Berufstätigen in eine bestimmte Kategorie ein, die wiederum vom Berufs- und Familienstand abhängt.

Steuerklasse Wechsel | Foto:(c) geralt/pixabay.com Definition der Steuerklasse
An der Steuerklasse orientiert sich die jeweils zu entrichtende Steuerlast. Zugleich entscheidet die Steuerklasse über die Frage, ob und wie viel Geld bei der Steuererklärung nachgezahlt werden muss. Abhängig von der Steuerklasse, gibt es unterschiedliche Steuerfreibeträge. Allerdings reduziert sich durch die Steuerklasse nicht die komplette Steuerlast.
Welche Steuerklassen gibt es?
In vielen Fällen ist ein Wechsel der Steuerklasse dennoch lohnenswert. Schließlich haben Steuerzahler mit der richtigen Steuerklasse über das Jahr hinweg mehr Geld und müssen darauf nicht bis zur Steuernachzahlung warten. Zudem sind einige Steuerklassen für einen Profit durch staatliche Leistungen besonder lukrativ. Steuerklassen werden in die Kategorien I, II, III, IV, IV mit Faktor, V sowie VI unterteilt. Einen Wechsel der Steuerklassen sollten Steuerzahler dann in Erwägung ziehen, wenn sich die persönliche Lebenssituation geändert hat. Beispielfälle, in denen diese Situation zutrifft, werden im Folgenden vorgestellt.
In welchen Situationen lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse?
Nach einer Hochzeit ordnet das Finanzamt beide Partner der Steuerklasse IV zu. Viele Ehepartner behalten diese Regelung auch bei. Ein Wechsel der Steuerklasse lohnt sich jedoch dann, wenn ein Partner wesentlich mehr als der andere verdient. In diesem Fall ist es üblich, dass der Ehepartner mit höherem Einkommen in die Steuerklasse III und die andere Person in die Steuerklasse VI wechselt. Im Falle einer Scheidung behalten beide Ehepartner im Regelfall die bisherige Steuerklasse im Trennungsjahr bei. Die sogenannte Zusammenveranlagung gilt für diesen Zeitraum ebenfalls. Nach der Scheidung werden die Ehepartner der Steuerklasse I zugeordnet. Wechsel in andere Steuerklassen sind in dieser Situation sogar ausgeschlossen. Dieser Anspruch ändert sich jedoch bei einer erneuten Hochzeit oder bei Anspruch auf das Sorgerecht von mindestens einem Kind.
Steuerklassen-Wechsel bei einer Gehaltserhöhung oder bei Arbeitslosigkeit
Verdient ein Ehepartner ein wesentlich höheres Einkommen als die andere Person, lohnt sich in aller Regel ein Wechsel von Steuerklasse IV in Steuerklasse III. In diesem Fall wechselt der andere Ehepartner automatisch in Steuerklasse V. Erwartet ein Ehepartner während eines Jahres Lohnersatzleistungen durch den Verlust eines Jobs ist ein Wechsel möglicherweise auch eine gute Entscheidung. Erwarten Steuerzahler ein Kind sollten Betroffene einen frühzeitigen Wechsel der Steuerklasse anstreben. Hierfür ist das Elterngeld verantwortlich. Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des Nettogehalts, das die Eltern vor der Geburt verdienen. Der Elternteil, der das Elterngeld bezieht, sollte dementsprechend in die günstigere Steuerklasse III wechseln.
Die Steuerklasse ändern: So funktioniert’s!
Ein Wechsel der Steuerklasse ist relativ unkompliziert. Es genügt, ein entsprechendes Formular auszufüllen und anschließend beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Hierfür ist es notwendig, die Steuernummer, Steuer-ID, Name und Anschrift des Antragstellers sowie des eventuellen Ehepartners anzugeben. Zugleich ist es erforderlich, wichtige Versicherungsdaten, den voraussichtlichen Jahresbruttolohn sowie die bisherige Steuerklassenkombination anzugeben. Ein Wechsel der Steuerklasse ist pro Jahr maximal zweimal möglich. Den Antrag für Wechsel der Steuerklasse erhalten Steuerzahler vom Finanzamt.
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