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Änderungen bei den Steuern im kommenden Jahr

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Alles neu macht der Jahreswechsel. Das gilt auch für die Steuern. Im kommenden Jahr ändert sich einiges für den steuerpflichtigen Bundesbürger. So wurden Neuerungen auf den Weg gebracht, um die lange gerungen wurde. Zahlreiche neue Regelungen vereinfachen das Leben der Steuerpflichtigen und verhelfen zu mehr Geld im Portemonnaie. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

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Was ändert sich bei den Steuern | Foto:(c)Bru-nO/pixabay.com

Neue Grundsteuer

Im kommenden Jahr greift endlich eine Neuerung, um die lange gerungen wurde und welche eine der wichtigsten Einnahmequellen für die bundesdeutschen Kommunen darstellt. Allein im Jahr 2018 konnten die Kommunen dank der Grundsteuer Einnahmen in Höhe von rund 14 Milliarden Euro erzielen. Ende 2019 wurde die Reform der Grundsteuer endlich verabschiedet, ab dem Jahr 2025 greifen endlich die neuen Regeln. Ab dann wird die Grundsteuer abhängig vom Wert der Immobilie berechnet. Eine der wichtigsten Neuerungen ist allerdings, dass die Länder bei der Berechnung in vielen Bereichen freie Hand haben. In Ausnahmefällen können die Länder die Steuer auch unabhängig vom Wert ermitteln, wie etwa Hamburg.

Günstigere Mobilität

Künftig können Nutzer eines Jobtickets sparen, wenn sie dieses vom eigenen Gehalt finanzieren. In diesem Fall müssen Mitarbeiter es mit 25 Prozent versteuern, wobei die Sozialabgaben entfallen. Bei der Pauschalsteuer in Höhe von 25 Prozent können sie die Entfernungspauschale von 30 Cent für ihren Arbeitsweg absetzen. Steuerfrei bleibt das Jobticket zudem, wenn Mitarbeiter es zusätzlich zu ihrem normalen Gehalt erhalten.

Elektroautos vom Chef in privater Nutzung

Künftig sparen auch Mitarbeiter, die emissionsfreie Elektrofahrzeuge vom Arbeitgeber nicht nur zu dienstlichen Zwecken, sondern auch im privaten Umfeld nutzen. Sie müssen den Wagen ab dem kommenden Jahr nur noch zu 0,25 Prozent vom Listenpreis als geldwerten Vorteil beim Fiskus steuerlich angeben, nicht mehr wie bislang zu 0,5 Prozent. Eine kleine Einschränkung gibt es allerdings. So dürfen die Wagen ausschließlich zwischen den Jahren 2019 und 2030 angeschafft worden sein, damit die Regelung greift. Zudem muss der Listenpreis des Fahrzeugs weniger als 40.000 Euro betragen.

Sport und Prävention vom Chef

Ein gesunder Arbeitnehmer ist nicht nur ein produktiver, sondern auch ein zufriedener Arbeitnehmer. Immer mehr Arbeitgeber beherzigen diese Regel und unterstützen ihre Mitarbeiter bei der gesundheitlichen Prävention. Spendiert der Chef Gesundheitsleistungen, so sind diese Gesundheitslesitungen bis zu einer Höhe von 600 Euro abgabenfrei statt wie bisher nur 500 Euro. Wer zudem vom Chef zusätzlich zum regulären Gehalt ein Dienstfahrrad erhalten hat, kann dieses deutlich länger privat nutzen. Der Fiskus erlaubt dies nun bis zum Jahr 2030 statt wie bislang bis 2021.

Steigender Grundfreibetrag

Im kommenden Jahr steigt der Grundfreibetrag auf das Einkommen um 240 Euro auf mehr als 9.400 Euro, wodurch unter dem Strich weniger Steuer auf das Einkommen gezahlt werden muss. Hinzu kommt, dass auch die Steuersätze gesunken sind, wobei das Einkommen gleich bleibt. Je nach Höhe des Einkommens haben Arbeitnehmer damit bis zu 183 Euro im Jahr mehr in der Tasche.

Geringere Steuern auf eBooks

Elektronische Literatur schlug steuerlich bislang mit einem höheren Satz zu Buche als die klassische Version auf Papier. Dies wird sich ab kommendem Jahr ändern. Der Steuersatz für elektronische Bücher wird von bislang 19 Prozent auf 7 Prozent reduziert. Ob die eBooks dadurch allgemein für Verbraucher günstiger werden, steht allerdings in den Sternen.

>Der Text ist keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht<<

Foto:(c)Bru-nO/pixabay.com

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